Kennzeichen

Kennzeichen

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Kenn|zei|chen ['kɛnts̮ai̮çn̩], das; -s, -:
1. charakteristisches Merkmal, an dem man jmdn., etwas erkennt:
auffälliges Kennzeichen des Gesuchten ist eine große Narbe im Gesicht.
2. Blechschild mit Buchstaben und/oder Zahlen, das als amtliches Zeichen an einem Kraftfahrzeug angebracht sein muss:
das polizeiliche Kennzeichen des Fahrzeugs ist nicht bekannt.
Zus.: Autokennzeichen.

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Kẹnn|zei|chen 〈n. 14
1. charakteristisches Merkmal, das eine Person od. Sache von anderen unterscheidet
2. Ziffer(n) od. (u.) Buchstabe(n), an denen man die Herkunft eines Fahr- od. Flugzeugs erkennt (Kraftfahrzeug\Kennzeichen)

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Kẹnn|zei|chen , das:
1. charakteristisches Merkmal; Zeichen, an dem jmd., etw. zu erkennen ist:
ein auffälliges, sicheres K.;
besondere K. des Gesuchten: Narbe am linken Unterarm;
die Krankheit hat untrügliche K.
2.
a) beigegebenes, zugeteiltes, an etw. angebrachtes Zeichen, das dazu dient, etw. kenntlich zu machen u. von Gleichartigem zu unterscheiden:
sie trug das K. ihrer Gruppe am Revers;
einen Behälter mit einem K. versehen;
b) an einem Land- od. Wasserfahrzeug angebrachtes, amtlich zugeteiltes Zeichen (aus Buchstaben, Ziffern), das seine Identifizierung ermöglicht u. seine Herkunft erkennen lässt:
das polizeiliche K. des Wagens;
M ist das K. Münchens, für München;
ein Fahrzeug mit ausländischem K.

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Kẹnn|zei|chen, das: 1. charakteristisches Merkmal; Zeichen, an dem jmd., etw. zu erkennen ist: ein auffälliges, sicheres K.; besondere K. des Gesuchten: Narbe am linken Unterarm; ein K. des Genies ist ist dies gerade nicht; Die beispiellose Freigebigkeit der römischen Aristokratie - überhaupt ein auffallendes K. des antiken Menschen - (Thieß, Reich 362); die Krankheit hat untrügliche K.; ... vereint der Kommunismus die K. einer religiösen mit denen einer politischen und sozialen Bewegung (Fraenkel, Staat 166 f.); 2. a) beigegebenes, zugeteiltes, an etw. angebrachtes Zeichen, das dazu dient, etw. kenntlich zu machen u. von Gleichartigem zu unterscheiden: sie trug das K. ihrer Gruppe am Revers; einen Behälter mit einem K. versehen; b) an einem Land- od. Wasserfahrzeug angebrachtes, amtlich zugeteiltes Zeichen (aus Buchstaben, Ziffern), das seine Identifizierung ermöglicht u. seine Herkunft erkennen lässt: das polizeiliche K. des Wagens; M ist das K. Münchens, für München; ein Fahrzeug mit ausländischem K.; Vor der Kirche hielt ein deutscher Volkswagen mit dem K. für das diplomatische Corps (Koeppen, Rußland 152).

Universal-Lexikon. 2012.

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